Sie sind hier:  

Baumfällungen in Volkach und den Stadtteilen

Bäume sind krank oder gefährden Mensch und Verkehr – Neuanpflanzungen mit klimaresilienten Bäumen

In Volkach und den Stadtteilen stehen im Winter turnusgemäß derzeit einige Baumfällungen an. Der Grund: Manche Bäume sind krank oder altersschwach und es besteht die Gefahr, dass sie zur Gefährdung für Mensch, Tier und den Straßenverkehr werden. Einige Bäume stehen Bauprojekten wie z. B. dem Radwegebau etc. im Weg, haben Schäden verursacht oder sind im Wurzelbereich standschwach.

„Es ist immer bedauerlich, wenn Bäume absterben oder aufgrund von Erkrankungen, Wurzelschäden etc. gefällt werden müssen. Aber selbstverständlich werden umgehend als Ersatz neue, klimaresiliente Bäume in Absprache mit der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) neu gepflanzt, zumeist sogar an der gleichen Stelle“, betont Bauhofleiter Harald Troll. „Diese Bäume passen sich besser an die geänderten klimatischen oder städtebaulichen Bedingungen an. Uns ist es wichtig, dass selbstverständlich für alle gefällten Bäume neue angepflanzt werden.“

Die Stadt Volkach ist ebenso wie andere Eigentümer/ Baumbesitzer übrigens verpflichtet dafür zu sorgen, dass weder Menschen noch Sachen aufgrund seines Baumes zu Schaden kommt. Daher werden regelmäßige Zustandsüberprüfungen der Bäume vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen können dazu führen, dass manche Bäume gefällt, andere von zu viel Ästen entlastet werden. 

Die Stadt Volkach weist zum Thema Bäume, Sträucher und Hecken auf folgende Punkte hin:

1.    Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 Meter über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird.

2.    Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 Meter über den Wegen auszuschneiden.

3.    Gleichsam sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und dürres Geäst bzw. dürre Bäume ganz zu entfernen.

4.    Alle seitlichen Bepflanzungen an Geh- und Radwegen sowie Straßen sind bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

5.    An Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art gem. BayStrWG stets so niedergehalten werden, dass sie nicht die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ beeinträchtigen.

6.    Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.

7.    Schon vor dem Anpflanzen darauf achten, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken im Laufe der Zeit annehmen können.

8.   Das Hausnummern-Schild muss von der Straße aus deutlich sichtbar sein und nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder oder Schutzdächer usw. behindert werden.

 

(Veröffentlicht am 23.01.2024, Text/ Archivfoto: Katja Eden)