Vinaqua Volkach

Vinaqua Projekt Volkach

Quelle: Open Street Maps

Die Fernwasserversorgung Franken (FWF) betreibt auf der Gemarkung der Stadt Volkach unterhalb der Weinberge bei Maria im Weingarten ein Brunnenfeld zur Trinkwasserentnahme.

Im Einzugsbereich dieser Trinkwasserentnahmestelle liegen die Weinberge des „Volkacher Kirchberg“. Ein Teil der Fläche (ungefähr 35 ha) liegt in der Wasserschutzzone III. Hier gelten Verbote und Nutzungseinschränkungen, die unter anderem auch die Einschränkung von Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung beinhalten.

Um das Brunnenfeld und die Trinkwassergewinnung zu schützen, installierte die FWF in Kooperation mit der Bewässerungsgenossenschaft VINAQUA (Volkach) ein Wassermanagementsystem mit einem annähernd „geschlossenen“ Wasserkreislauf.

Um die oberflächlich abfließende Wassermenge zu reduzieren, werden die Rebflächen hier ganzjährig begrünt. Das Oberflächenwasser aus den Weinbergen wird in Speicherbecken gesammelt und bei Bedarf mit einer Tropfbewässerungsanlage in den Weinbergen ausgebracht.

Nach Fertigstellung der Anlage im Frühjahr 2010 wurde die Praxiseinführung des VINAQUA – Wassermanagementsystems in einem vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geförderten Innovationsvorhaben bodenökologisch, pflanzenphysiologisch und önologisch wissenschaftlich begleitet.

Bei VINAQUA wurde unter anderem eine standortangepasste Bewässerungsstrategie entwickelt. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen am Standort „Volkacher Kirchberg“ zeigen, dass durch das neue Bewirtschaftungssystem mit ganzjähriger und ganzflächiger Begrünung die Qualität der Weine nicht gemindert wird. Vielmehr wird eine Möglichkeit eröffnet, die Qualität des Lesegutes zu verbessern. Die neue Art der Bodenbewirtschaftung fördert den Humusaufbau, erhöht die Infiltrationsrate und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und reduziert damit das Erosionsrisiko und damit verbundene off-site-Schäden im Bereich Trinkwasser und der kommunalen und privaten Infrastruktur.

Die Erkenntnisse aus diesem Pilotprojekt, können für alle zukünftigen Bewässerungsprojekte in Mainfranken genutzt und weiterentwickelt werden.

Bewässerungsverband Sommerach

Bewässerungsverband Sommerach

Aktuell bewässerte Flächen der Gemarkung Sommerach, Quelle: Beregnungsverband Sommerach

Die Sommeracher Winzer haben bereits seit 1957 einen Bewässerungsverband, der sich mit großem personellem Engagement und finanziellen Aufwand um das Wasser für die Weinberge der Gemarkung Sommerach kümmert. Damals wurde eine Weinbergsfläche von 45 Hektar zur Frostberegnung ausgebaut, die 1974 auf 90 Hektar zur Überkronen-Beregnung erweitert wurde. Im Zuge der Flurbereinigung TG5 im Jahr 2006 erfolgte sowohl eine Umstellung auf Tropfbewässerung als auch eine Erweiterung der Fläche auf, bis heute insgesamt 198 Hektar. Der Verband hat heute 384 Mitglieder, von denen 991 Parzellen bewässert werden.
 

Rosenberg, Gemarkung Sommerach, Quelle: Beregnungsverband Sommerach

Im Zuge des vom Umweltministerium unterstützten Pilotprojektes „Bewässerung Weininsel“ (Gemarkung Nordheim, Sommerach, Hallburg), möchte der Bewässerungsverband Sommerach die Bewässerungsfläche um den Bereich Rosenberg erweitern und die bereits bestehende Infrastruktur modernisieren und zukunftssicher gestalten. Hierfür sollen, zusammen mit den Winzern aus Nordheim und den Flächeneigentümern der Gemarkung Hallburg, zwei Speicherseen errichtet werden, um während der zukünftigen Bewässerungsperioden, kein Wasser mehr aus dem RMD Kanal entnehmen zu müssen. Die genaue Ausgestaltung des Pilotprojektes wird hierbei in enger Absprache mit den Flächeneigentümern der anderen beteiligten Gemarkungen erfolgen. Das übergeordnete Ziel bei allen Planungen und anstehenden Bauvorhaben ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Bewässerung der kompletten Weininsel, um auch in Zukunft den Fortbestand der beteiligten Weinbaubetriebe zu gewährleisten.

Weininsel

Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbands Nordheim am Main

am Donnerstag, den 16.11.2023

Wir weisen darauf hin, dass die Versammlung nicht öffentlich ist (§ 48 Abs. 1 WVG). D.h. nur Mitgliedern des Wasser- und Bodenverbands ist die Teilnahme an der Verbandsversammlung gestattet.

Das Einladungsschreiben finden Sie beigefügt zum Download:

Einladungsschreiben

Wasser für die Weinberge der Weininsel

rö ingenieure gmbh

Das Bewässerungs-Projekt sieht vor, eine dauerhaft funktionierende, nachhaltige Bewässerung für die Weininsel aufzubauen und langfristig zu garantieren. In Zukunft muss eine Bewässerung in den trockenen Sommermonaten zwingend aus einem oder mehreren Speicherseen erfolgen. Diese werden in den Wintermonaten bei hohem Pegelstand des Mains befüllt. Dadurch wird eine Wasserentnahme aus dem Main bei niedrigem Pegelstand, zu hoher Temperatur des Wassers (25°C) oder zu niedrigem Sauerstoffgehalt vermieden.

Die genaue Ausgestaltung der Bewässerung der Weininsel liegt hierbei ausschließlich in den Händen der Winzer und Grundstückseigentümer.

Aktuell gibt es eine ausführliche Machbarkeitsstudie, die von der Gemeinde Nordheim in Auftrag gegeben wurde. Dabei handelt es sich keineswegs um eine konkrete Planung. Diese Investition war notwendig, um öffentliche Fördergelder bei den zuständigen staatlichen Vergabegremien beantragen zu können.

Die Grundstückseigentümer müssen nun entscheiden, was notwendig und finanziell machbar ist.
Vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderung unserer Region, eines Strukturwandels im Weinbau und ungeklärter Nachfolgeregelungen vieler Betriebe, ist das mit Sicherheit keine leichte Aufgabe. Das Wasser soll schließlich so vielen Winzern wie möglich bei ihrer Arbeit helfen, ohne ihre betriebswirtschaftliche Situation außer Acht zu lassen.

Die Winzer aus Nordheim werden zeitnah, mit tatkräftiger Unterstützung des Landratsamtes Kitzingen, einen Wasser-Bodenverband gründen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes sind sie dann ein starker Verhandlungspartner für alle Ämter und Bauprojekte, die in Zukunft anstehen.

Die Sommeracher haben bereits seit 1957 einen Bewässerungsverband, der sich mit großem personellem Engagement und finanziellen Aufwand um das Wasser für die Weinberge der Gemarkung Sommerach kümmert.

Beide Verbände und die Verantwortlichen der Gemarkung Hallburg werden sich in Zukunft in enger Absprache um das Projekt „Weininsel“ kümmern. Hierzu wird von den Beteiligten zügig eine Projektgruppe aufgebaut, die sich um den Bau der Anlagen, die Wartung und Instandhaltung kümmert. Diese Projektgruppe ist in der Folge auch der direkte Ansprechpartner für alle beteiligten Ämter. Die Rechtsform dieser Unternehmung wird von den zuständigen Behörden geprüft und eine Empfehlung ausgesprochen.

Die anstehenden Aufgaben, die durch das Projekt „Weininsel“ entstehen, sind für die Ehrenamtlichen der Verbände kaum mehr abzuarbeiten. Dafür muss eigenes Personal beschäftigt werden. Sollten in der Zukunft weitere Bewässerungsprojekte in der Region umgesetzt werden, kann diese Projektgruppe auch für andere Weinbaugemeinden zur Verfügung stehen.

Alle Beteiligten wissen um die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer verlässlichen Versorgung mit Wasser. Hierfür ist nicht nur auf die aktive Mitarbeit der Winzer und der eingebundenen Behörden notwendig, sondern auch auf die kreative und konstruktive Zusammenarbeit mit Allen, denen die Kulturlandschaft Mainfrankens am Herzen liegt.
 

 

Graphik: rö ingenieure gmbh

Aktuelle Informationen zum Download

Generationenprojekt Wasser-Bodenverband Nordheim am Main

Aktuelle Mitteilung

In Nordheim soll von den Weinbergsbesitzern ein Wasser- Bodenverband gegründet werden. Ein Wasser- Bodenverband ist nach Bundesgesetz (WVG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in seinem ausgewiesenen Verbandsgebiet. Er ist also einer Gemeinde nicht unähnlich. Der Verband ist durch seine Satzung verpflichtet, im öffentlichen Interesse und im Interesse seiner Mitglieder Wasser zu beschaffen und bereitzustellen.

Hintergrund ist ein Plan der bayrischen Politik, in absehbarer Zeit die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern in den Sommermonaten komplett zu verbieten. Wann genau solche Gesetze greifen - ist offen. Wasser, das dann für Bewässerungszwecke verwendet werden soll, muss in den Wintermonaten aus dem Main gepumpt und gespeichert werden oder aus anderen Quellen beschafft werden (aufgefangene Niederschläge, Quellüberschüsse, etc.).

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Klimawandel auch in Mainfranken durchschlägt. Die Sommermonate werden immer trockener und heißer. Die meisten Klimaprognosen deuten darauf hin, dass solche Jahre zur Regel werden. Wenn der Weinbau in Nordheim langfristig Wein in „ausreichender“ Menge und Qualität vermarkten will, ist eine Bewässerung sinnvoll und notwendig.

Der geplante Wasser-Bodenverband hat durch seine Satzung den Auftrag für seine Verbandsfläche das notwendige Wasser jetzt und in ferner Zukunft zur Verfügung zu stellen. Er soll dafür Sorge tragen, dass auch in 30 oder 100 Jahren noch genügend Wasser für den Wein- und Obstbau in Nordheim und auf der Hallburg zur Verfügung steht. Selbst dann, wenn aus dem Main kein Wasser mehr entnommen werden darf.

Die Struktur des fränkischen Weinbaus ist im Wandel. Die Verpachtung und der Verkauf von Flächen sind schwieriger geworden. Ein Anschluss an die Bewässerung kann jedenfalls zur Wertsteigerung einer genutzten Fläche beitragen.

Zur Gründung des Wasser-Bodenverbandes in Nordheim sind 51 % der Fläche des ausgewiesenen Verbandsgebietes notwendig. Die Mitglieder erklären sich bereit, an einer nachhaltigen Bewässerung des Verbandsgebietes mitzuarbeiten. Wie diese genau aussehen wird und welche Kosten entstehen ist ungewiss. Ein Plan hierfür muss noch erstellt werden. Die Entscheidung über notwendige Investitionen treffen die Mitglieder des zukünftigen Wasser-Bodenverbandes Nordheim.

Welche Finanzierung für die anstehenden Baumaßnahmen gewählt wird, müssen die Mitglieder entscheiden. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf ein Wasser-Bodenverband kommunale Kredite aufnehmen. Das ermöglicht eine langfristige Planung von Zins, Tilgung und die Abschreibung der entstehenden Kosten.

Allen passiven Mitgliedern (Flächenbesitzer, die nicht angeschlossen werden wollen) entstehen keine Kosten, sie müssen aber Baumaßnahmen auf ihrer Fläche dulden, falls dies notwendig wird.

Die Gemeinde Nordheim hat sich vor einigen Jahren mit einer Machbarkeitsstudie „nachhaltige Bewässerung Weininsel“ um Fördermittel beim bayrischen Staat beworben. Bei dieser Bewerbung erhielt die Gemeinde die Zusage über eine maximale Förderung von 10 Mio. € für die Errichtung einer nachhaltigen Bewässerungsinfrastruktur. Sobald der zukünftige Verband einen Plan vorlegt, wird das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg nach aktueller Gesetzeslage entscheiden, was im Sinne der Politik nachhaltig und förderfähig ist.

Alle Unterlagen zur Gründung des Wasser-Bodenverbandes Nordheim liegen bis zum Gründungstermin im Rathaus Nordheim und im Rathaus der VG Volkach zu den normalen Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Viele weitere Informationen finden sie auf der Internetseite der Gemeinde Nordheim oder der Verwaltungsgemeinschaft Volkach.



Aktuelle Mitteilung


Am 21.11.2022 hat das Landratsamt Kitzingen mitgeteilt, dass die Gründung eines Wasser- Bodenverbandes in Nordheim am Main, die im Amtsblatt des LRA – Kitzingen für den 14. Dezember 2022 angekündigt wurde, bis auf weiteres verschoben wird.
Das Bayerische Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG) (nachzulesen unter folgendem Link: BayAGWVG: Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG) vom 10. August 1994 (GVBl. S. 760) BayRS 753-5-U (Art. 1–5) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)), lässt nach Auskunft des LRA und der Verantwortlichen der Regierung von Unterfranken zu viele Rechtsfragen hinsichtlich einer aktiven und passiven Mitgliedschaft in einem solchen Verband offen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein zukünftiger Wasser- Bodenverband in Bayern keine Fördergelder in Anspruch nimmt.
Viele Juristen bemühen sich um eine zeitnahe Klärung der Sachverhalte, da in Bayern das Wasserverbandsgesetz des Bundes (nachzulesen unter folgendem Link: WVG - Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (gesetze-im-internet.de)) nicht ausreichend ist.

Boden- und Wasserverband Nordheim am Main

Gründung des Wasser- und Bodenverbands Nordheim am Main – Antworten auf die häufigsten Fragen

Hinweis: Nach mehreren Abstimmungsgesprächen auch unter Beteiligung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie der Regierung von Unterfranken wird beabsichtigt, einen Wasser- und Bodenverband durch einstimmigen Beschluss der Beteiligten (d.h. nur mit Ja-Stimmen) zu gründen. Die Personen, die nicht Mitglied im Verband werden wollen, werden nicht zwangsweise zur Mitgliedschaft herangezogen. Es ist auch nicht erforderlich, dass diese Personen dem Landratsamt vorab mitteilen, dass sie keine Mitgliedschaft im Verband wünschen.

Die Personen, die Mitglied im Verband werden wollen, werden vor der Gründungsveranstaltung durch Herrn Simon Trost ermittelt, das entsprechende Mitgliederverzeichnis wird dem Landratsamt vorgelegt und das Errichtungsvorhaben öffentlich bekanntgemacht. Anschließend erfolgt am Verhandlungstermin die Gründung des Verbands.


1. Welche Arten von Mitgliedschaft sind möglich?

s. auch § 5 der Verbandssatzung:

  • Dingliche Mitglieder: Eigentümer, Nießbraucher und Pächter von Grundstücken und Anlagen, die beim Verband Grundstücke zur Beregnung angemeldet haben sowie deren Rechtsnachfolger

à Diejenigen Personen, die bei der Verbandsgründung mit „Ja“ stimmen

  • Duldende Mitglieder: Eigentümer von Grundstücken, die Maßnahmen des Verbands voraussichtlich zu dulden haben, ohne dabei dingliches Mitglied zu sein (Leitungsverlegung, Zuwegungsgrundstücke etc.)

à keine Kosten, § 28 Abs. 5 WVG

  • Ruhende Mitglieder: Mitglieder, die kein Wasser (mehr) entnehmen wollen

à wirtschaftliche Entlastung im Rahmen der laufenden Beiträge möglich


2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich dem Verband beitrete?

  • Planungskostenbeitrag
  • Baukostenbeitrag zur Finanzierung des Aufbaus der Bewässerungsinfrastruktur

à hiermit erkauft sich das jeweilige Mitglied ein Bewässerungsrecht

  • Laufende Beiträge (fallen nur bei denjenigen an, die Wasser entnehmen, nicht bei ruhenden Mitgliedern s.o. unter Ziff. 1):
  • Mitgliedsbeiträge
  • Betriebskostenumlage
  • Darlehensumlage


3. Ist ein späterer Austritt aus dem Wasser- und Bodenverband möglich?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Aufhebung der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn der Vorteil aus der Verbandsaufgabe entfallen ist (§ 24 Wasserverbandsgesetz (WVG)). Der Vorteil besteht grundsätzlich so lange fort, so lange die Möglichkeit gegeben ist, die Bewässerungsinfrastruktur des Verbands zu nutzen.

Ein späterer Austritt ist daher nur bedingt möglich.

Allerdings ist eine wirtschaftliche Entlastung derjenigen Mitglieder möglich, die (ggf. zeitweise) kein Wasser mehr entnehmen wollen (sog. ruhende Mitglieder). So kann bei einem Vorteilswegfall (freiwilliger Verzicht auf die Inanspruchnahme der angebotenen Nutzungsmöglichkeiten) zwar die Beitragspflicht eines Mitglieds dem Grunde nach fortbestehen, die Beitragshöhe jedoch Null sein, weil der Beitragsmaßstab auf einen Vorteilsmaßstab abstellt (§ 30 Abs. 1 Alt. 1 WVG).

In der vom Verband zu erstellenden Beitragsordnung nach § 28 WVG kann die Beitragsfreiheit solcher ruhenden Mitglieder entsprechend geregelt werden.

 

4. Kann ich auch nach Gründung zum Verband hinzutreten?

Ja.

Gem. § 23 Abs. 1 WVG hat Anspruch auf Aufnahme als Verbandsmitglied in einen bestehenden Verband, wer einen Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe zu erwarten oder wer Maßnahmen des Verbands zu dulden hat. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Mitglieder im Verbandsgebiet einen Vorteil durch Bewässerung zu erwarten haben, so dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, soweit Sie Flächen im Verbandsgebiet besitzen.

Möchten Sie dem bestehen Verband beitreten, ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied stellen und die den Anspruch begründenden Tatsachen vortragen. Der Antrag muss beim bestehenden Verband gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Die Beitrags- und Gebührenordnung wird der Verband so ausgestalten, dass Personen, die nach der Planungsphase Mitglied des Verbands werden wollen, sich „einkaufen“ müssen.

 

5. Wird es Enteignungen geben?

Nein, nur als ultima ratio.

Das WVG enthält in § 40 WVG zwar eine Enteignungsermächtigung zur Erfüllung der Verbandsaufgaben. Hierbei handelt es sich allerdings um das ultima ratio, das in Betracht kommt, wenn die Grundstücksbenutzung nach § 33 WVG (Benutzungs- und Betretungsrecht des Verbands der Grundstücke der dinglichen Mitglieder) nicht ausreichend ist und/oder zwingend für Verbandseinrichtungen benötigter Grund durch den Verband nicht erworben werden kann. Die Enteignung liegt im Ermessen des Verbands.

 

6. Entfallen meine bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse bzw. muss ich diese zurückgeben?

Nein, bestehende Erlaubnisse werden nicht entzogen.

Allerdings: Bei Neuanträgen auf Wasserentnahmen, die innerhalb des Verbandsgebiets nach Ablauf der befristeten Genehmigungen gestellt werden, wird geprüft, ob eine alternative Versorgung über eine Bewässerungsinfrastruktur möglich ist. Da diese im Regelfall die nachhaltigere, umweltverträglichere Lösung darstellt, ist davon auszugehen, dass solche Neuanträge aufgrund der vorhandenen Alternative nicht mehr genehmigt werden können.

Vollmachten

Bewässerungsprojekt Escherndorf, Köhler, Astheim, Fahr, Volkach1

Machbarkeitsstudie

Wie allen übrigen Weinbauern im Frankenland, stellen die sich häufenden Dürrejahre die Winzer der Mainschleife vor extreme finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Aufgrund der aktuellen Klimaprognosen, die leider viel zu lange nicht ernst genommen wurden, muss zeitnah eine nachhaltige und zukunftsfähige Bewässerung der Weinberge aufgebaut werden. Nur so lassen sich in Zukunft die Qualität und auch eine wirtschaftlich notwendige Menge an Trauben produzieren, um weiterhin unsere Kulturlandschaft erhalten zu können. Von einem funktionierenden Weinbau in unserer Region profitieren nicht nur die Winzer. Auch die Existenz vieler Zulieferer und aller Facetten des Tourismus sind direkt oder indirekt auf einen rentablen Weinbau angewiesen.

Die Stadt Volkach hat daher bei ARZ Ingenieure GmbH in Zusammenarbeit mit B.T.W. eine Machbarkeitsstudie bezüglich einer Bewässerung der Weinberge und des Obstbaus entlang der Mainschleife in den Gemeinden Astheim, Escherndorf, Fahr, Köhler und Volkach in Auftrag gegeben. Dabei sollte unter Beachtung aller amtlicher und wissenschaftlicher Vorgaben ein sinnvoller Plan für eine moderne und zukunftsfähige Bewässerung geprüft werden.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie können im Download Link als verkürzte Präsentation eingesehen werden:

Gaibach, Obervolkach, Krautheim, Rimbach

Bewässerungs- und Wassernutzungskonzept für Gaibach, Obervolkach, Krautheim und Rimbach

Ingenieurbüros ARZ und Patzwahl

(Stark verkürzte Zusammenfassung des Abschlussberichtes der Ingenieurbüros ARZ und Patzwahl)

Für die Stadt Volkach und die Umlandgemeinden steht bei diesem Konzept neben dem Erhalt der Kulturlandschaft (Weinberge), der Trink- und Hochwasserschutz sowie der Schutz des Bodens durch Vermeidung von Erosion (aktive Bodenpflege) im Focus.

In Bezug auf den Hochwasserschutz wirken sich die Anlagen der Bewässerung positiv auf die Reduzierung von Abflussspitzen bei Starkniederschlägen aus. Bedingt durch die unterschiedliche Betriebsweise (Speicherung der Niederschläge), entsprechen die Rückhaltebecken der Bewässerungsanlagen nicht den Anforderungen des Hochwasserschutzes, der darauf basiert, leere Volumina zu Beginn eines jeden Niederschlagsereignisses zur Verfügung zu stellen.

Eine Anrechnung der zu schaffenden Speicherkapazitäten auf den Hochwasserschutz erfolgt daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht in der Regel nicht, obwohl die Becken gerade zu den Zeiten der Starkniederschläge tendenziell leer sind und Kapazitäten zur Verfügung stellen könnten. Im Sinne einer Kostenreduktion für die Steuerzahler und die Landeigentümer wäre es für die Wasserwirtschaftsämter jedoch dringend anzuraten, die in Zukunft anstehenden Baumaßnahmen mit denen der Winzer und der Landwirte zu kombinieren. Aktuell wird das noch durch Verwaltungsvorschriften (Doppelförderung etc.) behindert.

Folgende Flur- und Gemarkungsabschnitte, die im Text der Ingenieurbüros als Erschließungseinheit bezeichnet werden, fallen in diese Machbarkeitsstudie.

  1. Erschließungseinheit 1 - Obervolkach „Stettenberg“
  2. Erschließungseinheiten 2 - Gaibach „Oberer Berg und Schönbornhöhe“
  3. Erschließungseinheit 3 - Krautheim „Ziegelhütte“
  4. Erschließungseinheit 3 - Rimbach „Weinberg“

 

In den verschiedenen Erschließungseinheiten soll Niederschlagswasser, das aus den Weinbergslagen sowie den oberhalb liegenden Acker- und Wiesenflächen abfließt, abgefangen und in ein Pufferbecken weitergeleitet werden. Die Wasserqualität des Oberflächenabflusses muss dabei jedoch noch vor Beginn einer Umsetzung geprüft und zu Bewässerungszwecken freigegeben werden.
 

  1. Erschließungseinheit 1 - Obervolkach „Stettenberg“

 

Aus der Erschließungseinheit 2 (Gaibach) wird Oberflächenabfluss abgeleitet.

Über Freispiegelleitungen (Gravitationsleitungen) kann das Wasser entweder dem Pufferteich 1 oder dem südöstlich liegendem Pufferteich 3 (Teilgebiet 3) zugeleitet werden.

Zudem kann ein Abgriff des Mittel- und Hochwasserabflusses der Volkach in Höhe des Pufferbecken 1 erfolgen. Mit der Ableitung aus der Volkach vor Obervolkach und dem Stadtgebiet Volkach ist der Pufferteich 3 eine Entlastung bei Starkniederschlägen für die anschließende Bebauung.
 

  1. Die Erschließungseinheit 2 - Gaibach „Oberer Berg und Schönbornhöhe“


Zur Ableitung und groben Reinigung des Oberflächenabflusses aus den Lagen „Oberer Berg und Eichelberg“ werden effiziente Geröllfänge vor der Einleitung in den Gaibach benötigt. Erodierter Boden soll in der Nähe der Entstehungsorte gehalten werden. Das abfließende, grob gereinigte Oberflächenwasser, wird über den Gaibach an einer tiefen gelegenen Stelle nahe dem Pufferbecken 1 mit einem Streichwehr wieder entnommen. Vorhandene Geröllfänge können ertüchtigt werden. Alternativ ist, falls eine Entnahme von Mittel- und Hochwasserständen am Gaibach nicht genehmigt wird, für die Weiterleitung des grob gereinigten Wassers eine Freispiegelleitung zum Pufferbecken 1 vorzusehen. Diese Leitung würde parallel zur Zuleitung der Bewässerung verlegt werden und alle Zuflüsse aus den Weinbergen und landwirtschaftlichen Flächen entlang des Gaibach aufnehmen.

Gesetzt dem Fall, alle Beteiligten einer Wassernutzungsplanung denken grenzübergreifend (Landkreis, Gemarkung, Grenzen in den Köpfen) ist eine Bewässerung der Weinbergsflächen in Zeilitzheim ohne weiteres machbar.
 

  1. Die Erschließungseinheit 3 – Krautheim „Ziegelhütte“


Auch aus dem Weinberg sowie den landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Krautheim (Bereich Wenzelsmühle/ Ziegelhütte) soll abfließendes Oberflächenwasser aus dem Weidachbach für die Bewässerung genutzt werden.

Über das bestehende Oberflächenwassersystem fließt das das Wasser bereits dem Oberlauf des Weidachbaches zu. Die vorhandenen Geröllfänge müssen teilweise ertüchtigt werden, Neubauten sind dabei nicht geplant. Das Pufferbecken 2 sammelt über den Abgriff von Mittel- und Hochwasser des Weidachbachs die Abflüsse aus den Weinlagen und landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Krautheim.

Mit der Ableitung des anfallenden Oberflächenabflusses über den Mittel- und Hochwasserabflusses des Weidachbaches in Höhe des Pufferbecken können die Ortslage Obervolkach und das Stadtgebiet Volkach bei Starkniederschlägen entlastet werden.
 

  1. Erschließungseinheit 4 – Rimbach „Weinberg“


Auch aus dem „Weinberg“ in Rimbach soll abfließendes Oberflächenwasser für die Bewässerung genutzt werden. Über 3 Geröllfänge und Freispiegelleitungen wird das gesammelte Niederschlagswasser dem Pufferbecken 3 zugeleitet.

Mit dem Abgriff des Mittel- und Hochwasserabflusses des Rimbaches in Höhe des Pufferbecken können wie bei der Erschließungseinheit 2 die Ortslage Obervolkach und das Stadtgebiet Volkach bei Starkniederschlägen geschützt werden.

Bewässerungs- und Wassernutzungskonzept

Zur Speicherung des Wassers werden Speicherbecken benötigt. Je nach Bewirtschaftungsweise (ohne/mit Bodenspeicher) kann die Beckengröße angepasst werden. So kann die Nutzung des Bodenspeichers die erforderliche Beckenkapazität um ca. 30 % bis 40 % reduzieren. Dies muss von den Winzern und Landwirten gewollt sein, da sie ihre Art der Bewirtschaftung umstellen müssen.

In dem Konzept wird die Speicherung des abfließenden Oberfächenwassers in 3 Pufferbecken zur Zwischenspeicherung und einem technischen Becken am Stettenberg (oberhalb der Erschließungseinheit 2) geplant. Zentral ist das für alle Teilräume gemeinsam genutzte Speicherbecken „Stettenberg“ mit einem Speichervolumen von ca. 35.500 m³. Als Standort wurde ein landwirtschaftliches Flurstück oberhalb der Weinberge und unmittelbar neben dem Wald gewählt. Am Speicherbecken „Stettenberg“ wird auch die Wasseraufbereitung, -verteilung und die Steuerung für alle Erschließungsbereiche erfolgen. Das technische Becken ist mit einer Ausbautiefe von bis zu 8 m geplant. Das technische Bauwerk mit der Aufbereitung und Steuerung über Förderpumpen wird für die Gesamtanlage nur einmal konzipiert, um die Wartung und den Betrieb zu optimieren.

Das Gesamtkonzept kann von Interessierten bei der VG Volkach eingesehen werden