Europawahl am 09. Juni 2024

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Erleben Sie als Wahlhelfer/-in ein Stückchen Demokratie "live".

Für diese Wahl werden bei der Verwaltungsgemeinschaft Volkach elf allgemeine Wahlbezirke und fünf Briefwahlbezirke eingerichtet. Jeder allgemeine Wahlbezirk wird mit bis zu 10 Wahlhelfern und jeder Briefwahlbezirk mit bis zu 18 Wahlhelfern besetzt. Somit benötigen wir für die Europawahl über 100 Wahlhelfer. Bei der Umsetzung der Wahlen sind wir neben dem Einsatz der Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft Volkach vor allem auf die tatkräftige Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft angewiesen.

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen und sich für die Europawahl 2024 als Wahlhelfer/-in zur Verfügung stellen, zumal pro Stimmzettel nur „ein Kreuz“ auszuzählen ist.

Als Aufwandsentschädigung wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro gezahlt.

Mitmachen kann jeder Wahlberechtigte.

Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:
▪ Prüfung der Wahlberechtigung
▪ Ausgabe der Stimmzettel
▪ Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
▪ Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
▪ Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wahlablaufs
▪ Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr

Die Einteilung des Wahlvorstands erfolgt in Schichten, Sie werden daher nicht den ganzen Tag im Wahllokal benötigt. Ab 18.00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand zur Auszählung der Stimmen anwesend sein.

Haben wir Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft zur Ausübung dieses Ehrenamtes geweckt?
Dann wenden sich gerne an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Volkach. Kontakt: Telefon 09381/401-21 oder an wahlen@volkach.de.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. In Deutschland finden diese Wahlen am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.

Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland leben, können sowohl in ihrem Heimatmitgliedstaat als auch in Deutschland als Wohnsitzmitgliedstaat wählen, allerdings darf jeder nur einmal wählen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt, 
• nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wenn Sie bereits bei der Europawahl 2019 in Deutschland gewählt haben, sind Sie bereits im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und müssen sich nicht erneut registrieren.

Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt (09381/401-21 o. -20) in Verbindung setzen.

Wenn Sie noch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens zum 19. Mai 2024 bei der zuständigen Behörde ihres deutschen Wohnortes gestellt werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) beim Wahlamt der Stadt Volkach eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Absatz 2 der Europawahlordnung).

Das Antragsformular inkl. Merkblatt steht Ihnen hier zum Download bereit.

Weitere Antragsvordrucke sowie Merkblätter können bei der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de ) heruntergeladen werden.

Beantragung Briefwahlunterlagen

Informationen für Wählerinnen und Wähler:

Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl (bis spätestens zum 19.05.2024) Ihre Wahlbenachrichtigung per Post an Ihre Meldeadresse.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen beantragen; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag bereits eingedruckt. 

Die Erteilung des Wahlscheins inkl. Briefwahlunterlagen kann wie folgt beantragt werden: 

 

  • Online unter https://serviceportal.komuna.net/9675174/wahlschein/start
  • Scannen des auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Codes
  • Schriftlich mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Per E-Mail an wahlen@volkach.de unter Angabe von Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift
  • Persönlich im Wahlamt unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und des Personalausweises
  • Einwurf der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten bzw. in die dafür vorgesehene Urne im Rathaus

 

Die beantragten Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf dem Postweg. Eine persönliche Aushändigung ist aufgrund des zu erwartenden Arbeitsaufkommens nicht möglich.

Bei Anträgen, die nach dem 03.06.2024 eingehen, kann eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr garantiert werden. Eine persönliche Vorsprache im Wahlamt ist erforderlich.