
Wie heizen wir in Zukunft unsere Häuser – und das möglichst klimafreundlich und bezahlbar? Genau darum geht es bei der kommunalen Wärmeplanung.
Ziel ist es, für unsere Region gute und passende Lösungen zu finden, wie die Wärmeversorgung Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Denn: Bis spätestens 2045 muss sie ohne klimaschädliche Treibhausgase auskommen. Das bedeutet, dass fossile Energieträger wie Öl und Gas nach und nach durch erneuerbare Energien ersetzt werden.
Dafür schauen wir uns genau an, welche Möglichkeiten es vor Ort gibt. Kann zum Beispiel Umweltwärme oder Abwärme aus Betrieben genutzt werden? Wo könnten Wärmenetze sinnvoll sein, die mehrere Gebäude gemeinsam versorgen? Und welche Bereiche eignen sich eher für eine dezentrale Wärmeversorgung?
Die Stadt Volkach sowie die Gemeinden Sommerach und Nordheim am Main gehen diesen Weg gemeinsam. Bis zum Frühjahr 2027 wird zusammen mit dem beauftragten Ingenieurbüro Energievision Franken GmbH ein gemeinsamer Wärmeplan erstellt, der Orientierung bietet und aufzeigt, welche Lösungen für unsere Region in Zukunft sinnvoll sind.
Startpunkt der Kommunalen Wärmeplanung war das Auftaktgespräch am 03.03.2026 mit der Energievision Franken und der eigens für die kommunale Wärmeplanung gegründeten Steuerungsgruppe.
Der Planungsprozess ist durch das Wärmeplanungsgesetz vorgegeben und gliedert sich in folgende Abschnitte:
Im WPG wird ein politischer Beschluss zur Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung gefordert. Die Beschlüsse wurden wie folgt gefasst:
Der erste Schritt der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist die Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG. Ziel dieser Prüfung ist es, Gebiete oder Teilgebiete zu identifizieren, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen.
Typische Beispiele für solche dezentralen Gebiete sind:
Für diese (Teil-)Gebiete kann das verkürzte Verfahren zur KWP angewendet werden. Bei der verkürzten Wärmeplanung, kann auf die Bestandsanalyse (§ 15 WPG) verzichtet werden, insofern es sich nicht um Teilgebiete mit einem erhöhten Einsparpotenzial (§ 18 WPG) handelt. Sie werden dann als Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. *
*Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung sind Bereiche, in denen ein gemeinsames Wärmenetz nicht sinnvoll umgesetzt werden kann. In diesen Gebieten wird Wärme individuell vor Ort erzeugt, zum Beispiel über einzelne Heizungen mit erneuerbaren Energien (z.B. Wärmepumpe) oder anderen lokalen Energiequellen.
Die Bestandsanalyse (§ 15 WPG) erfasst detailliert die aktuelle Wärmeversorgung des geplanten Gebiets. Dazu gehören der derzeitige Wärmebedarf und -verbrauch, bestehende Wärmeerzeugungsanlagen sowie alle für die Wärmeversorgung wichtigen Energieinfrastrukturen. Außerdem wird der voraussichtliche zukünftige Wärmebedarf betrachtet.
Dazu gehören unter anderem:
Bei der Potenzialanalyse (§ 16 WPG) geht es darum, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie Wärme in der Region erzeugt werden kann – sei es aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme.
Ziel ist es, ein realistisches Bild davon zu bekommen, welche Energiequellen im geplanten Gebiet besonders viel Potenzial bieten.
Die Ergebnisse zeigen, welche Flächen oder Teilgebiete besonders geeignet sind, um künftig Wärme effizient und klimafreundlich bereitzustellen. Gleichzeitig liefern sie wertvolle Hinweise für Wärmeversorger und -nutzer, welche Quellen sich für weitere Planungen besonders lohnen.
Bei der Entwicklung des Zielszenarios (§ 17 WPG) und der Einteilung des Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG) werden die Ergebnisse aller vorherigen Schritte der Wärmeplanung zusammengeführt. Ziel ist es, ein klares Bild davon zu erstellen, wie das gesamte Gebiet bis 2045 treibhausgasneutral versorgt werden kann.
Dieser Schritt legt die Leitlinien für die Transformation der Wärmeversorgung fest, gibt Akteuren eine geografische Orientierung und bildet die Grundlage für die konkrete Umsetzung und strategische Planung zukünftiger Projekte.
Die Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG) ist der Fahrplan dafür, wie die Wärmeversorgung in der Kommune bis spätestens 2045 klimaneutral gestaltet werden kann. Sie konzentriert sich auf Maßnahmen, die die Kommune selbst direkt umsetzen kann.
Dabei werden die Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse genutzt und in Einklang mit dem Zielszenario gebracht. Ziel ist es, dass die Wärme künftig vollständig aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme stammt.
Weitere Informationen zu Heizungsumstellung, energetischer Sanierung oder passenden Förderprogrammen sind hier für Sie zusammengefasst.
Mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz: Wärmeplanungsgesetz – WPG) hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. In Bayern wird die Umsetzung des WPG gesetzlich durch die am 02.01.2025 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) geregelt. Für die Erstellung der Wärmepläne gibt es folgende Fristen:
Die Verwaltungsgemeinschaft Volkach ist demnach verpflichtet, bis Ende Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung aufzeigt. Sie verpflichtet niemanden dazu, bestimmte Maßnahmen umzusetzen, sondern dient vielmehr als strategischer Leitfaden.
Aus dem Wärmeplan gehen für BürgerInnen daher keine Verpflichtungen hervor.
Die Datenaufnahme findet ausschließlich ohne Einbindung persönlicher Gespräche statt. Als BürgerIn müssen Sie also wegen der Erstellung des Wärmeplans niemandem die Türe öffnen und Auskünfte geben. Falls dies jemand von Ihnen verlangt, melden Sie dies der entsprechenden Gemeindeverwaltung.
Hausbesitzende erhalten Planungssicherheit im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen. Beispielsweise kann auf die Installation einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung verzichtet werden, wenn sich als Folge der Kommunalen Wärmeplanung ergibt, dass das Gebiet, in dem sich das Haus befindet, zeitnah an ein Wärmenetz angeschlossen wird. Darüber hinaus können Hausbesitzende dadurch ebenfalls unabhängig von Brennstoffimporten und deren Preisschwankungen werden.
Kommunale Wärmepläne müssen mindestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden. Diese gesetzliche Vorgabe gilt auch für die Teilgebiete mit verkürzter Wärmeplanung. Kommt die Eignungsprüfung im Rahmen der Aktualisierung zu einem anderen Ergebnis, muss auch dort die vollständige Wärmeplanung nachgeholt werden.
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus und ist deshalb auch für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Derzeit werden rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs durch fossile Energieträger wie Gas und Öl gedeckt. Dieser große Anteil an fossilen Brennstoffen hat nicht nur Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, sondern macht die Abnehmer auch abhängig von möglichen starken Preisanstiegen der hauptsächlich aus dem Ausland bezogenen fossilen Energieträger Gas und Öl. Um das Klimaneutralitätsziel von 2045 erreichen zu können, muss die Wärmeversorgung bis dahin auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Volkach hat mit der EVF – Energievision Franken GmbH ein erfahrenes und spezialisiertes Planungsbüro beauftragt.
Die Energievision Franken GmbH ist ein Ingenieurbüro mit einer Spezialisierung auf die Schwerpunkte Klimaschutz und regenerative Energien. Im Belangen des Klimaschutzes bietet das Unternehmen individuelle und professionelle Beratung sowie die Durchführung von Klimaschutzstudien, Energiekonzepten und Wärmeplänen an.
Die Energievision Franken bietet einen praktisch ausgerichteten Beratungsansatz, der auf eine nachhaltige regionale Wertschöpfung für Mensch und Umwelt setzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.