Informationen zum Wind-Vorranggebiet östlich von Volkach „W70-II“

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

mit dieser Internetseite möchten wir Sie umfassend, transparent und verständlich über das Thema Windenergie insbesondere im Wind-Vorranggebiet östlich von Volkach „W70-II“ informieren. 

Uns ist bewusst, dass der Ausbau von Windenergie Fragen aufwirft – beispielsweise zu Planung und Genehmigung, Natur- und Artenschutz, Auswirkungen auf Mensch und Umwelt oder den Möglichkeiten der Beteiligung.

In unseren „FAQ’s – Frequently asked questions – Häufige Fragen“ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weiterführende Informationen zu den wichtigsten Themen. Unser Ziel als Verwaltung ist es, Hintergründe verständlich zu erläutern, den aktuellen Stand darzustellen und eine verlässliche Informationsquelle faktenbasiert für alle Interessierten bereitzustellen. 

 

 

 

Durch gesetzliche Vorgaben sind in den letzten Jahren in öffentlichen Verfahren bundesweit durch die regionalen Planungsverbände viele mögliche Flächen auch für Windenergie geprüft worden. Die geschah auch durch den regionalen Planungsverband Würzburg, der viele Flächen begutachtet und bewertet hat, ob diese für Windenergie evtl. geeignet sind. Im Bereich der Mainschleife geht es konkret um das „Wind-Vorranggebiet 70-II“ östlich von Volkach. 

Das gesamte Verfahren, wie auch alle möglichen Gebiete sind öffentlich auf der Website des regionalen Planungsverbands Würzburg einsehbar. In diesem Zuge war auch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vom 03.03.2025 bis zum 10.04.2025 gegeben, wo sich jede Bürgerin und jeder Bürger selbstständig einbringen und Einwände vorbringen konnte. Von vielen weiteren untersuchten Flächen ist schlussendlich nur ein ca. 30 Hektar großes Gebiet als einziges und zugleich sehr kleines Vorranggebiet an der gesamten Mainschleife übriggeblieben, auf welchem Windenergie zumindest nicht ausgeschlossen ist. Alle anderen untersuchten Flächen wurden bereits aufgrund von Natur-, Landschafts- oder sonstigen Schutz- und Sicherheitsbelangen (sog. „Raumwiderstände“) ausgeschlossen. 

Fakt ist: Die von der zuständigen Regierung von Unterfranken vorgenommene Ausweisung als Vorranggebiet besagt lediglich, dass Windenergie an dieser Stelle grundsätzlich „nicht ausgeschlossen“ ist. Ob dort im Vorranggebiet „70-II“ eine Windkraft-Nutzung tatsächlich möglich ist, wird erst in weiteren, aufwändigen Prüfungen festgestellt werden. Die Einstufung als „Potentialfläche“ bedeutet nicht, dass dort sofort ein Windrad gebaut werden darf. Es besteht lediglich planungsrechtlich Vorrang, was bei einigen Punkten zu einem vereinfachten Umfang an Genehmigungsunterlagen führt. Durch die aufwändigen Vorprüfungen entfällt jedoch beispielsweise eine erneute, umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Flora und Fauna nicht mehr beachtet werden. Artenschutz findet im Genehmigungsverfahren im Rahmen einer erneuten, lokalen Betrachtung statt, ob beispielsweise konkrete windkraftsensible Vögel oder Fledermäuse in diesem Gebiet vorkommen. 

Jede Windkraftanlage muss weiterhin im Rahmen eines Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) intensiv geprüft und genehmigt werden. Hier geht es vorrangig um Immissionen wie Schall, Infraschall oder Schattenwurf. Hinzu kommen noch unter wirtschaftlichen Aspekten zu prüfende Punkte wie die Windhöffigkeit (= durchschnittliches Windaufkommen am Beurteilungspunkt, z.B. der WKA) die darüber entscheidet, ob sich eine Anlage an diesem Punkt überhaupt im Betrieb lohnt. 

Fällt eine dieser Prüfungen negativ aus, kann dort eine Windkraftanlage nur unter bestimmten Auflagen, oder auch gar nicht genehmigt werden.

 

Das Ziel der Stadt ist es, das „Heft des Handelns“ in der Hand zu behalten. Wenn auf Volkacher Gemarkung einmal Windenergie entstehen sollte, müssen wir als Stadt mitgestalten. Die gesamte Wertschöpfung und die Einnahmen sollen in Volkach bleiben und auch mit Bürgerbeteiligung (z.B. mit einer Bürgerenergiegenossenschaft) allen Einheimischen zugutekommen – nicht ausschließlich einzelnen privaten Akteuren. Deshalb bemühen wir uns, die Flächen frühzeitig zu sichern. Das schafft Gestaltungsspielraum für die Zukunft und dient dem Gemeinwohl, ohne dass damit bereits eine konkrete Entscheidung für den Bau eines Windparks verbunden ist.

 

 

 

FAQ

Windenergie - Informationen und Antworten auf häufige Fragen

1. Welche gesetzlichen Vorgaben und Planungsgrundlagen gelten bei der Auswahl von Windenergiestandorten?

Es gibt eine Vielzahl an Gesetzen, die dabei ineinandergreifen. Drei besonders wichtige Gesetze zur Erläuterung dieser Frage sind das WindBG, ROG, BImschG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Bundesländer, feste Flächenanteile für Windenergie rechtlich zu sichern (in Bayern 1,1 % der Landesfläche bis 2027, bzw. 1,8 % bis 2032).

Das Raumordnungsgesetz (ROG) ist der rechtliche Rahmen für die übergeordnete, planmäßige Gestaltung des gesamten deutschen Bundesgebietes. Kurz gesagt: Es regelt auf Bundesebene, wie der Lebens- und Wirtschaftsraum in Deutschland genutzt, aufgeteilt und geschützt wird, um Wildwuchs und Nutzungskonflikte zu vermeiden.

Der Raum in Deutschland ist knapp, aber die Ansprüche daran sind riesig. Die Industrie braucht Flächen für Fabriken, die Bevölkerung braucht bezahlbaren Wohnraum, die Energiewende verlangt Platz für Windkrafträder und die Umwelt benötigt unberührte Natur.

Da diese Interessen oft aufeinanderprallen, setzt das ROG die Spielregeln für den Kompromiss fest. Es sorgt dafür, dass nicht derjenige baut, der am schnellsten ist oder das meiste Geld hat, sondern dass die Entwicklung „nachhaltig“ und „vorausschauend“ abläuft.

Das BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist das entscheidende Prüfinstrument für den Bau von Windrädern, da ab einer Gesamthöhe von 50 Metern ein formelles immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Im Fokus steht dabei der Schutz der Nachbarschaft und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen, weshalb strenge Grenzwerte für Schallemissionen sowie Vorgaben für den Schattenwurf eingehalten werden müssen. Da die BImSchG-Genehmigung eine Konzentrationswirkung besitzt, bündelt sie fast alle anderen notwendigen behördlichen Erlaubnisse in einem einzigen Verfahren.

2. Warum sollen die Windräder ausgerechnet an diesem Standort im Wald zwischen Volkach und Rimbach gebaut werden?

Dass der Fokus auf das Waldgebiet zwischen Volkach und Rimbach fällt, ist das Ergebnis einer gesetzlich vorgeschriebenen, logischen Kaskade, die auf Bundesebene mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) beginnt. Dieses Gesetz verpflichtet alle Bundesländer, verbindliche Flächenziele für die Windenergie auszuweisen. Die Regierung von Unterfranken und der zuständige Regionale Planungsverband stehen damit unter dem rechtlichen Zwang, die Regionalpläne anzupassen, um diese Vorgaben koordiniert umzusetzen und einen ungesteuerten Wildwuchs von Anlagen zu verhindern.

Der eigentliche raumordnerische Auswahlprozess, der der systematischen Identifizierung von geeigneten Windenergiegebieten dient, startet methodisch mit einer sogenannten Weißflächenanalyse, bei der die gesamte Region zunächst als unbeschriebene, neutrale Landkarte betrachtet wird. Im nächsten Schritt werden harte und weiche Tabukriterien auf diese Karte gelegt, um ungeeignete Flächen rigoros auszusortieren. Dazu gehören rechtlich oder fachlich unzulässige Zonen wie Naturschutzgebiete, Kernzonen von Wasserschutzgebieten oder bestehende Infrastrukturtrassen wie Freileitungen und Straßen.

Die Flächen, die dieses Siebverfahren überstehen, gehen anschließend in einen detaillierten Abwägungsprozess über. Hierbei müssen die verschiedenen, teils widerstreitenden Belange nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes sachgerecht gegeneinander abgewogen werden

3. Gilt in Bayern nicht die 10H-Regel – warum baut ihr dann trotzdem?

Die ursprüngliche 10H-Regel gilt in ihrer restriktiven Form für die aktuelle Regionalplanung nicht mehr. Dass heute dennoch Windenergiegebiete geplant werden, liegt an grundlegenden gesetzlichen Änderungen auf Bundes- und Landesebene, die den Ausbau beschleunigen sollen.

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern verbindliche Flächenziele vorgeschrieben. Das Bundesrecht bestimmt hierbei ganz klar, dass landesrechtliche Abstandsregeln wie die bayerische 10H-Regel den Ausbau nicht blockieren dürfen, solange die gesetzlichen Flächenziele noch nicht rechtssicher erreicht sind.

Der bayerische Gesetzgeber hat die Bayerische Bauordnung (BayBO) im Zuge dessen grundlegend reformiert und die 10H-Regelung durch gezielte Ausnahmetatbestände faktisch für den Großteil der relevanten Flächen aufgehoben. In ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten greift die 10H-Regel – also der zehnfache Abstand der Anlagenhöhe zur Wohnbebauung – rechtlich überhaupt nicht mehr.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-82 => Artikel 82 Absatz 5 Ziffer 1

4. Werden nach den ersten drei Windrädern irgendwann weitere Anlagen gebaut?

Nein. Mit den drei geplanten Windrädern ist das Vorranggebiet vollständig beplant und ausgenutzt; eine spätere Erweiterung ist sehr unwahrscheinlich.

Dafür sorgen sowohl wirtschaftliche als auch physikalische Fakten. Zum einen benötigt jede Windkraftanlage große Mindestabstände zur nächsten, um Ertragsverluste durch den sogenannten Nachlaufeffekt (Windschatten) zu verhindern. Mit drei Windrädern ist das gesamte Vorranggebiet bereits komplett beplant und es fehlt schlicht der Platz für weitere Anlagen.

Da der Einstieg in eine Windparkplanung durch aufwendige Gutachten und Umweltprüfungen kostenintensiv ist, rechnet sich ein solches Vorhaben wirtschaftlich erst ab einer größeren Mindestanzahl von Anlagen. Ein sinnvoller wirtschaftlicher Impuls für eine neue Planung liegt daher nicht vor. Zudem wird auch die gesamte technische Infrastruktur, insbesondere die Kabeltrassen und Netzanbindungskapazitäten, exakt auf diese drei Anlagen dimensioniert.

5. Welchen Beitrag leisten Windenergieanlagen zur Stromversorgung, zum Klimaschutz und für die Region?

Windenergieanlagen leisten einen zentralen Beitrag zur Stromversorgung, zum Klimaschutz und zunehmend auch zur regionalen Energieversorgung. 

Der Windpark wird mit drei Windrädern etwa 45.000.000 kWh pro Jahr erzeugen. Unter der Annahme, dass ein Haushalt 3.500 kWh pro Jahr verbraucht, wird der Windpark rechnerisch fast 13.000 Haushalte versorgen. Unter der Annahme, dass ein stark elektrifizierter Haushalt (E-Auto und Wärmepumpe) 9.000 kWh verbraucht, werden rechnerisch ca. 5.000 Haushalte versorgt.

Für den Klimaschutz sind Windenergieanlagen besonders relevant, da sie im Betrieb keine direkten Treibhausgasemissionen verursachen und somit fossile Energieträger ersetzen. Dadurch tragen sie wesentlich zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei und unterstützen die Erreichung der Klimaziele.

Auch auf regionaler Ebene spielt Windenergie eine wichtige Rolle. In der Verwaltungsgemeinschaft Volkach sind bislang noch keine Windenergieanlagen in Betrieb. Im Rahmen des regionalen Klimaschutzkonzepts wurde jedoch ermittelt, dass zur Zielerreichung bis 2040 voraussichtlich zwei Anlagen mit jeweils 6 MW Leistung erforderlich sind. Diese könnten künftig zusammen jährlich rund 30 GWh Strom erzeugen und damit einen relevanten Anteil zur lokalen, erneuerbaren Stromversorgung beitragen. Windenergie stärkt damit nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die regionale Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten.

Quelle: Integriertes Klimaschutzkonzept der VGem Volkach: https://www.stadt-volkach.de/klimaschutz/klimaschutzkonzept

6. Wie wird sichergestellt, dass Windenergieanlagen keine schädlichen Auswirkungen auf die Natur verursachen?

Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Natur und Landschaft werden in Deutschland im Planungs- und Genehmigungsprozess umfassend geprüft, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursacht werden. 

Grundlage ist das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, in dem sichergestellt wird, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entstehen. Ergänzend werden mehrere fachliche Gutachten erstellt, ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie ein forstfachlicher Beitrag.

Bereits auf Ebene der Standortplanung werden besonders sensible Bereiche wie Naturschutzgebiete sowie bedeutende Brut- und Rastgebiete von Vögeln in der Regel ausgeschlossen. Zusätzlich können durch die Ausweisung geeigneter Windenergiegebiete und standortspezifische Schutz- und Minderungsmaßnahmen potenzielle Risiken für Arten und Lebensräume weiter reduziert werden.

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/natur/windenergie-und-umweltschutz

7. Welche Auswirkungen haben Windenergieanlagen im Wald und wie werden Eingriffe ausgeglichen?

Windenergieanlagen im Wald werden in der Regel in bereits forstwirtschaftlich genutzten oder vorbelasteten Waldflächen errichtet, häufig dort, wo bereits Forstwege vorhanden sind oder Kalamitätsflächen (z. B. durch Sturm oder Borkenkäfer geschädigte Bereiche) bestehen. Sensible Bereiche wie Schutzwälder, alte Waldstandorte oder besonders wertvolle Lebensräume werden dabei grundsätzlich vermieden.

Für den Bau wird nur eine vergleichsweise kleine dauerhaft versiegelte Fläche benötigt (für Fundament, Kran- und Betriebsflächen). Zusätzlich werden soweit möglich vorhandene Wege genutzt oder angepasst, um neue Eingriffe möglichst gering zu halten.

Unvermeidbare Eingriffe in den Wald werden rechtlich verpflichtend ausgeglichen. Dazu gehören insbesondere Wiederaufforstungen oder ökologische Aufwertungsmaßnahmen. Temporär genutzte Flächen werden nach der Bauphase renaturiert und in der Regel mit klimaresilienten Baumarten wiederbewaldet.

Nach Betriebsende ist zudem ein vollständiger Rückbau der Anlagen und Wiederherstellung der Flächen vorgesehen.

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/wald

8. Welche Auswirkungen haben Windenergieanlagen auf Vögel, Fledermäuse und andere geschützte Arten?

Windenergieanlagen können Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und andere geschützte Arten haben, insbesondere durch Kollisionen mit den Rotorblättern (sogenannter Vogelschlag). Dabei ist jedoch wichtig zu verstehen, dass das tatsächliche Risiko stark vom Standort der Anlagen, den lokalen Artenvorkommen sowie den konkreten Betriebsbedingungen abhängt.

Im Vergleich zu anderen menschengemachten Gefahrenquellen wie Straßenverkehr, Glasscheiben, Stromleitungen oder Hauskatzen ist die Zahl der durch Windenergieanlagen verursachten Tierverluste insgesamt deutlich geringer. Für viele häufige und stabile Vogelarten hat dies in der Regel keine messbaren Auswirkungen auf die Gesamtpopulation. Bei seltenen oder gefährdeten Arten kann jedoch bereits ein geringes zusätzliches Sterberisiko artenschutzfachlich relevant sein und wird daher besonders berücksichtigt.

 

Bildquelle: https://energiewinde.orsted.de/klimawandel-umwelt/energiewende-mythen-vogelsterben-ursachen-windraeder-fensterscheiben-katzen-verkehr

Um negative Auswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren, spielt die sorgfältige Standortwahl eine zentrale Rolle. Im Genehmigungsverfahren werden potenzielle Konflikte mit dem Artenschutz geprüft, unter anderem durch Habitatpotenzialanalysen. Zusätzlich kommen zunehmend technische Maßnahmen wie radar- oder kamerabasierte Antikollisionssysteme zum Einsatz, die Vögel erkennen und Windenergieanlagen im Bedarfsfall automatisch abschalten können. Auch betriebliche Anpassungen, etwa zeitweise Abschaltungen in besonders sensiblen Situationen, tragen zum Schutz bei.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass der menschengemachte Klimawandel bereits heute viele Tier- und Vogelarten stark unter Druck setzt und Lebensräume verändert oder zerstört. Der Ausbau erneuerbarer Energien wie der Windkraft leistet einen zentralen Beitrag dazu, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Klimakrise zu begrenzen – und damit langfristig auch den Schutz der biologischen Vielfalt insgesamt zu unterstützen.

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/natur/vogelschlag

9. Wie verändern Windenergieanlagen das Landschaftsbild an der Mainschleife?

Windenergieanlagen sind aufgrund ihrer Höhe im Landschaftsraum sichtbar und können das Erscheinungsbild einer Region beeinflussen. Das Ausmaß der wahrgenommenen Veränderung hängt jedoch stark von der vorhandenen Landschaftsstruktur und der bestehenden Vorbelastung ab.

In Bayern und auch in der Region um die Mainschleife ist der Ausbau der Windenergie bereits seit mehreren Jahren vorangeschritten. Dadurch sind Windenergieanlagen in vielen Teilräumen bereits heute sichtbar und Teil des Landschaftsbildes. Neue Anlagen treten daher häufig nicht in einen bislang unberührten Landschaftsraum, sondern in eine Region ein, die bereits durch bestehende oder genehmigte Windenergieanlagen geprägt ist.

Für die Bewertung des Landschaftsbildes werden fachliche Kriterien wie die landschaftliche Eigenart und die Erholungswirksamkeit herangezogen. Ebenso spielen bestehende Vorbelastungen durch Infrastruktur und bereits vorhandene technische Anlagen eine wichtige Rolle bei der Einordnung der zusätzlichen visuellen Wirkung.

Rechtlich gilt, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstaltet werden darf. Gleichzeitig ist der Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse in die Abwägung einzustellen. Dennoch müssen Projekte so geplant werden, dass eine möglichst gute Einbindung in die Landschaft erreicht wird und Beeinträchtigungen minimiert werden.

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/natur/landschaftsschutz-und-windenergie

10. Welche Auswirkungen haben Windenergieanlagen auf Anwohner hinsichtlich Emissionen, Infraschall, Schattenwurf und Eiswurf?

Emissionen/Lärm

Beim Betrieb von Windenergieanlagen erzeugen vorwiegend die Rotorblätter Geräuschemissionen. Dagegen sind mechanische Geräusche aus dem Bereich des Antriebsstranges bei heutigen Windenergieanlagen auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage kaum noch hörbar. Denn neuere Anlagen besitzen eine bessere Schallisolierung, eine geräuschoptimierte Verzahnung von Getrieben oder verzichten ganz auf das Getriebe. 

Windenergieanlagen unterliegen dabei den Vorgaben der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Die Einhaltung der zulässigen Schall-Grenzwerte in Wohngebieten wird in der Praxis durch die Wahrung entsprechend großer Abstände – meist mehrere hundert Meter – zwischen den Windenergieanlagen und der nächsten Wohnbebauung sichergestellt.

Quelle: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/emissionen/infraschall-schall 

Infraschall

Infraschall und tieffrequente Geräusche sind alltäglicher Bestandteil unserer technischen und natürlichen Umwelt. Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Bereits in 150 Metern Abstand liegt er deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen, in üblichen Abständen der Wohnbebauung entsprechend noch weiter darunter. Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen

Für detaillierte Infos zum Thema Infraschall gibt es hier weiterführende Infos: https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/broschuere_infraschall.pdf 

Quelle: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie

Schattenwurf/Diskoeffekt

Zur Beurteilung des sogenannten Schattenwurfs von Windenergieanlagen (Licht-Schatten-Wechsel, den der sich drehende Rotor verursacht) hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen [PDF]“ (WEA-Schattenwurf-Hinweise) erarbeitet.

Diese legt Immissionsrichtwerte für die Beschattungsdauer fest. Von einer erheblichen Belästigung ist auszugehen, wenn der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschritten sind. Der Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten pro Tag. Der Immissionsrichtwert für die astronomisch maximal mögliche jährliche Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden pro Jahr. Werden diese Grenzwerte überschritten, werden Minderungsmaßnahmen verpflichtend. Stand der Technik dafür ist eine sogenannte Schattenabschalteinrichtung. Der erlaubte Grenzwert der sich auf die tatsächliche Beschattungsdauer bezieht, sind 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag. Werden diese Werte überschritten, müssen die Windenergieanlagen abgeschaltet werden, solange ihr Schatten auf den sogenannten Immissionspunkt fällt. 

Oft wird der Schattenwurf auch mit dem Diskoeffekt verwechselt. Dieser entsteht durch Lichtreflexionen auf den Rotorblättern. Aufgrund der heutzutage üblichen, matten Beschichtung der Windenergieanlagen spielt der Diskoeffekt praktisch keine Rolle mehr. 

Quelle: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie

Eiswurf

An Windenergieanlagen kann sich grundsätzlich Eis bilden. Mögliche Gefährdungen durch herabfallendes Eis von Windenergieanlagen werden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Grundlage für die Prüfung sind die Muster-Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ [PDF] und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Sofern Sicherheitsabstände zu Verkehrswegen und Gebäuden von 1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe) nicht eingehalten werden können, ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Funktionssicherheit der Eiserkennungssysteme erforderlich. Dieses Gutachten muss auch eine Stellungnahme zur Gefährdung bei abgeschalteter Windenergieanlage enthalten.

Quelle: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie

11. Wie können Stadt und Bürgerschaft von Windenergieprojekten profitieren?

Windenergieprojekte können auf mehreren Ebenen zur lokalen Wertschöpfung beitragen und ermöglichen eine finanzielle Beteiligung von Kommune und Bevölkerung. Welche Beteiligungsmodelle für diesen konkreten Windpark angeboten werden, kann aktuell nicht abschließend beantwortet werden. Dafür fehlen in einer so frühen Projektphase noch zu viele Projektparameter um konkrete Angebote machen zu können. 

  1. Kommunale Einnahmen

Kommunen profitieren gesetzlich verpflichtend von Windenergieanlagen in ihrer Umgebung. Dazu zählen:

  • Direkte Kommunalbeteiligung an der Stromerzeugung (in Bayern verpflichtend geregelt) 

  • Pachteinnahmen bei der Nutzung kommunaler Flächen 

  • Gewerbesteuereinnahmen aus dem laufenden Betrieb 

Diese Einnahmen stärken langfristig die kommunalen Haushalte und fließen je nach Projekt über viele Jahre kontinuierlich zu.

  1. Finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft

Bürgerinnen und Bürger können sich – abhängig vom Projekt – direkt oder indirekt beteiligen:

Indirekte Beteiligung (ohne eigene Investition):

  • Strombonus (jährliche Zahlung pro Haushalt im Umfeld der Anlagen) 

Direkte Beteiligung (mit Kapitalanlage):

  • Beteiligung über Genossenschaften, Nachrangdarlehen oder ähnliche Modelle 

Dabei ist zu beachten, dass direkte Beteiligungsmodelle auch mit finanziellen Risiken verbunden sein können.

  1. Regionale Wirtschaft und Wertschöpfung

Windenergieanlagen schaffen zusätzliche regionale Effekte:

  • Investitionen und Aufträge für regionale Unternehmen 

  • Arbeitsplätze in Bau, Betrieb und Wartung 

  • Stärkung der lokalen Wirtschaft, insbesondere in ländlichen Regionen 

Studien zeigen, dass erneuerbare Energien langfristig zu mehr regionaler Wertschöpfung und stabilen Einnahmequellen beitragen können.

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/beteiligung

12. Wer finanziert Windenergieanlagen und wer profitiert wirtschaftlich davon?

Windenergieanlagen werden in der Regel durch private Projektentwickler, Energieunternehmen oder Bürgerenergiegesellschaften geplant. Die Finanzierung erfolgt meist über eine Kombination aus Eigenkapital und Fremdkapital (Bankdarlehen). Grundlage der Wirtschaftlichkeit sind langfristige Erlöse aus dem Stromverkauf, die in Deutschland insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. durch Marktprämienmodelle und Direktvermarktung abgesichert werden. Dadurch erhalten Betreiber planbare Einnahmen über einen definierten Zeitraum, was Investitionen in Windenergie wirtschaftlich absichert.

Wirtschaftlich profitieren mehrere Akteure: Betreiber erzielen Erträge aus dem Stromverkauf, Projektentwickler profitieren von Planung und Bau der Anlagen, Flächeneigentümer profitieren von Nutzungsentgelten für das zur Verfügung stellen Ihrer Flächen und auch Kommunen erhalten Einnahmen. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger über Beteiligungsmodelle profitieren.

13. Wie lange werden Windenergieanlagen betrieben und was passiert nach dem Ende ihrer Nutzungsdauer?

Moderne Windenergieanlagen werden in der Regel bis zu etwa 25 Jahre betrieben. Die tatsächliche Lebensdauer hängt dabei vom Standort, der technischen Belastung und regelmäßigen Wartungen ab. Nach Ablauf dieser Betriebszeit wird jede Anlage nicht einfach stehen gelassen, sondern vollständig zurückgebaut, da dies in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bereits vor dem Bau wird im Genehmigungsverfahren sichergestellt, dass der Rückbau finanziell und rechtlich abgesichert ist – unter anderem durch Rückbauverpflichtungen und Sicherheitsleistungen (z. B. Bürgschaften). Damit ist gewährleistet, dass auch am Ende der Nutzungsdauer der vollständige Rückbau stets geleistet werden kann.

Beim Rückbau werden die Anlagen inklusive Fundament, Kabel und Nebenanlagen entfernt und die Flächen in der Regel wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt, zum Beispiel durch Wiederaufforstung. Alternativ kann an gleicher Stelle im Rahmen eines sogenannten Repowerings eine neue, leistungsstärkere Anlage errichtet werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Windräder immer leistungsfähiger werden und so mit weniger Windrädern mehr Strom erzeugt werden kann.

Die Bestandteile der Anlagen können heute zu einem großen Teil wiederverwertet werden: Über 90 Prozent der Materialien sind recycelbar oder werden in geeigneten Verfahren weiterverwendet. Auch Fundamente werden zerkleinert und das Material kann teilweise direkt wieder im Bau eingesetzt werden.

Insgesamt ist damit sichergestellt, dass Windenergieanlagen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nicht nur Energie erzeugen, sondern auch geordnet zurückgebaut und größtenteils stofflich wiederverwertet werden können.

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/betrieb-technik-bau/rueckbau-und-recycling

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Energieatlas Bayern unter 
Windenergie Wissen".

Häufige Behauptungen im Faktencheck

1. „Infraschall macht krank.“

Infraschall (Töne unter 20 Hz) und tieffrequente Geräusche sind alltäglicher Bestandteil unserer technischen und natürlichen Umwelt. Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen (z.B. Wind, Gewitter, Autos, Kühlschränken) ist der von Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Bereits in 150 Metern Abstand liegt er deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen, in üblichen Abständen der Wohnbebauung entsprechend noch weiter darunter. Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen. 

Quelle:  https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie 

2. „Windräder verseuchen die Umwelt durch Abrieb.“

Rotorblätter von Windenergieanlagen unterliegen tatsächlich einem gewissen Verschleiß (Erosion), wodurch kleine Mengen von Material aus der Oberflächenbeschichtung freigesetzt werden können. Studien schätzen diesen Abrieb auf wenige hundert Gramm pro Anlage und Jahr; in einer bundesweiten Worst-Case-Betrachtung ergeben sich insgesamt rund 1.400 Tonnen pro Jahr für alle Anlagen in Deutschland.

Diese Werte müssen jedoch ins Verhältnis gesetzt werden: Im Vergleich zu anderen Quellen von Mikroplastik wie Reifenabrieb (ca. 100.000 Tonnen pro Jahr in Deutschland) oder Schuhsohlenabrieb (ca. 9.000 Tonnen pro Jahr) ist der Beitrag der Windenergie deutlich geringer. Zudem entsteht dieser Abrieb in rund 150 Metern Höhe, wodurch sich Partikel stark in der Atmosphäre verteilen und nicht in relevanter Konzentration auf Böden in unmittelbarer Umgebung abgelagert werden.

Wissenschaftliche Studien, unter anderem der Technischen Universität Dänemark sowie des Wind Energy Science Journals (2024), zeigen zudem, dass der Anteil von Windenergie am gesamten Mikroplastikeintrag sehr gering ist (deutlich unter 1 ‰ bzw. 0,1 %).

Fazit: Rotorabrieb ist ein realer, technisch bedingter Effekt, trägt jedoch im Vergleich zu anderen Quellen nur in sehr geringem Maße zur Mikroplastikbelastung der Umwelt bei.

Quelle: https://www.th-koeln.de/hochschule/windkraftmythen-erklaert_126371.php 

Quelle: https://www.windfakten.at/natur-umweltschutz/umweltschutz/abrieb 

3. „Windräder versiegeln gigantische Flächen“

Diese Aussage ist fachlich nicht korrekt bzw. stark irreführend, weil sie zwischen Flächenbedarf und tatsächlicher Bodenversiegelung nicht unterscheidet.

Zwar benötigen Windenergieanlagen im Rahmen von Bau und Betrieb eine gewisse Fläche (z. B. für Fundament, Kranstellflächen und Wege), diese ist jedoch im Verhältnis zur Gesamtfläche eines Windparks sehr klein. Pro Anlage handelt es sich typischerweise um weniger als ein halbes Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche. Die tatsächlich versiegelte Fläche durch Betonfundamente ist noch deutlich geringer (rund 0,07 Hektar).

Der überwiegende Teil der ausgewiesenen Flächen bleibt unversiegelt und weiterhin nutzbar, etwa für Forstwirtschaft, Landwirtschaft oder ökologische Maßnahmen. Auch der natürliche Wasserhaushalt (z. B. Versickerung von Regenwasser) bleibt weitgehend erhalten.

Durch die Flächennutzung und Versiegelung wird die CO₂-Senkenfunktion des Waldes zwar reduziert, jedoch steht dem Gegenüber eine hohe erzielte CO₂-Einsparung durch die Erzeugung erneuerbarer Energien. 

Rechenbeispiel:

Eine Waldfläche von einem Hektar kann, nach Berechnungen der Bayerischen Staatsforsten bei einem mittleren Alter des Waldes von 55 Jahren rund 11 Tonnen CO2 binden. Eine moderne Windenergieanlage vermeidet – bei einer Flächeninanspruchnahme von weniger als einem halben Hektar – umgerechnet bis zu 10.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Das entspricht beispielsweise einer Klimawirkung von rund 3570 Flügen einer Person von Deutschland auf die Malediven und zurück.

Nach Ende der Betriebszeit werden die Anlagen zudem vollständig zurückgebaut und die Fundamente entfernt, sodass die Flächen wiederhergestellt werden können.

Insgesamt gilt daher: Windenergie ist eine sehr flächeneffiziente Form der Energieerzeugung, bei der nur ein sehr kleiner Teil der genutzten Fläche tatsächlich dauerhaft versiegelt wird.

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/natur/flaechenbedarf-von-windenergieanlagen 

4. „Windräder stehen die meiste Zeit still.“

Windenergieanlagen können auch bei vorhandenem Wind zeitweise stillstehen, da der Betrieb nicht allein vom Wind abhängt, sondern von verschiedenen technischen, rechtlichen und netzbezogenen Rahmenbedingungen.

Dazu gehören zunächst Naturschutz- und Immissionsschutzauflagen: Anlagen können in bestimmten Zeiträumen oder unter bestimmten Bedingungen abgeschaltet werden, etwa zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln während sensibler Aktivitäts-, Brut- oder Zugzeiten oder zur Vermeidung von unzumutbarem Lärm und Schattenwurf für Anwohner.

Ein weiterer wichtiger Grund ist die Stabilität des Stromnetzes. Wenn regional sehr viel Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird und das Netz an seine Kapazitätsgrenzen kommt, können Windenergieanlagen gezielt heruntergeregelt oder vorübergehend abgeschaltet werden, um eine Überlastung zu vermeiden.

Hinzu kommen technische und betriebliche Gründe, wie Wartungsarbeiten, Reparaturen, Inspektionen oder Störungen an der Anlage oder am Netzanschluss.

Außerdem werden Windenergieanlagen bei sehr starken Windgeschwindigkeiten (Sturm) aus Sicherheitsgründen automatisch abgeschaltet, um Schäden an der Technik zu verhindern. 

Auch wenn Windräder dadurch zeitweise stillstehen, erzeugen sie über das Jahr betrachtet zuverlässig große Mengen klimafreundlichen Strom, und die flexible Steuerbarkeit hilft dabei, das Stromnetz stabil zu halten und erneuerbare Energien effizient in das Gesamtsystem zu integrieren.

Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/erneuerbare-energien/windenergie/wissen/betrieb-technik-bau/warum-stehen-windraeder-manchmal-still 

Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sie gerne an folgende Mail-Adresse schicken: klimaschutz@volkach.de