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Neuordnung der Grundsteuer in Deutschland

Von der Grundsteuer profitieren alle Bürgerinnen und Bürger

 

Im Januar werden die Grundsteuerbescheide verschickt - Die Ratsmitglieder von Nordheim, Sommerach und Volkach beschließen im November die neuen Hebesätze

Die Neuordnung der Grundsteuer kommt zum 1.1.2025 und sie betrifft uns alle. Wer ein Haus oder Grundstück/Ackerfläche besitzt, bekommt einen neuen Steuerbescheid. Die Grundsteuer ist eine der
kommunalen Haupteinnahmequellen, so auch von Nordheim, Sommerach und Volkach und davon profitieren alle, da hiervon viele öffentliche Leistungen bezahlt werden.

Ab Januar 2025 erhalten alle Grundsteuerpflichtigen in der VG Volkach den aktuellen Grundsteuerbescheid nach dem neuen Recht – 7.800 Bescheide werden zugestellt. An der bisherigen Zahlungsweise und Abwicklung ändert sich nichts, allerdings ändert sich durch das neue Grundsteuerrecht des Freistaates natürlich die individuelle Höhe des Steuerbetrages.

Wir sprachen mit dem Gemeinschaftsvorsitzenden, 1. Bürgermeister Heiko Bäuerlein (Volkach), Kämmerin Christina Gehring und den Bürgermeisterinnen Sibylle Säger (Nordheim am Main) und Elisabeth Drescher (Sommerach).


Was ist die Grundsteuer?

 

Die Grundsteuer zählt zu den ältesten und wichtigsten Formen der Besteuerung und es gibt sie bereits seit Jahrtausenden z. B. auch im alten Ägypten / Rom. Die Grundsteuer ist ein Grundbaustein der kommunalen Finanzierung und wird auf den Grundbesitz erhoben (Grundstücke, Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft). Gezahlt wird sie grundsätzlich vom Eigentümer/in. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Es wird unterschieden in Grundsteuer A und B; die Grundsteuer A (= „agrarisch“) gilt für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe (z.B. Wald, Äcker), die Grundsteuer B (= „baulich“) für Grund und Boden (Wohnhäuser, Baugrundstücke etc.).
 

Warum ist die Steuer so wichtig?

 

Gewerbe- und Grundsteuer sind die beiden Haupteinnahmequellen der Kommunen, mit denen die vielen örtlichen Aufgaben finanziert werden. Die Grundsteuereinnahmen für Bayern betragen knapp 2 Mrd. pro Jahr. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, also auch Nordheim am Main, Sommerach und Volkach dringend, um damit Schulen, Kitas, Feuerwehr, Bäder oder Büchereien zu finanzieren und Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen oder Wasserversorgung vorzunehmen.

 

Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Daher musste ein GG-konformes Steuergesetz erlassen werden, das nun zum 1.1.2025 greift.

Bemängelt wurde vom Verfassungsgericht vor allem, dass die Werte veraltet seien und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlenden ungleich behandelt würden. Im Freistaat Bayern wurde 2021 das Bayer. Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich bei Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet.

Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges, reines „Flächenmodell“ für die Grundsteuer B umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Dies liegt aber nicht im Verantwortungsbereich der Kommunen, sondern wurde im Bund und den Ländern so entschieden.

In Bayern sprechen wir vom sog. „Flächenmodell“, was bedeutet, dass der gleiche Messbetrag für ein Grundstück erhoben wird, ganz egal, ob es sich in München, Wunsiedel oder in Volkach befindet. Dieses Modell ist wertunabhängig, da es sich rein nach den Quadratmeterzahlen berechnet. Informationen finden Sie auf: www.grundsteuer.bayern.de/


Wie wird die Grundsteuer B konkret berechnet?

 

Die Grundsteuer B wird mithilfe von verschiedene Faktoren berechnet: Fläche x Äquivalenzzahl x Grundsteuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde. Der Messbetrag wird vom jeweils zuständigen Finanzamt, in unserem Fall das FA Kitzingen, errechnet und festgelegt. Die Daten wurden in den letzten 2 Jahren von allen Steuerpflichtigen erhoben und sollten mittlerweile von jedem Bürger an das Finanzamt gemeldet worden sein. Die Kommune bekommt diese Daten vom Finanzamt übermittelt und setzt dann (wie bisher auch) mittels des örtlichen Hebesatzes die individuelle Steuerhöhe fest.#

Den Hebesatz legt jede Kommune selbst fest; Die Ratsgremien in der VG haben sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der örtlichen Situation auseinandergesetzt. In den Novembersitzungen der einzelnen Gremien wird öffentlich beraten und die jeweiligen Hebesätze der Kommunen (wie in ganz Bayern) beschlossen. Die Kommunen sollen diese wichtige Einnahmequelle sensibel anpassen und möglichst für die gesamte Kommune „aufkommensneutral“ ausgestalten. Diesen Spagat zwischen immer mehr kommunalen Aufgaben, massiven Preissteigerungen und Wegfall anderer Einnahmemöglichkeiten (z. B. wurden Straßenausbaubeiträge und Feuerwehrabgabe abgeschafft) gilt es zu meistern.

Wichtig: Während die gesamten Grundsteuereinnahmen in Bayern möglichst „aufkommensneutral“ sein sollen, kann es beim einzelnen Grundstück durchaus zu erheblichen Verwerfungen (positiv wie negativ) kommen. Dies liegt eben am neuen Verfahren, welches vom Verfassungsgericht vorgegeben und vom Bund und Freistaat ausgestaltet wurde.

 

Ist der festgesetzte Hebesatz der Kommune „in Stein“ gemeißelt?

 

Nein. Wir können ggf. nachsteuern und anpassen. Es gibt derzeit noch eine hohe Unsicherheit bei der Datenlage, weil erst ca. 85 % der Daten vorliegen und wir aber schon jetzt die Hebesatzsatzung verabschieden müssen. Die Verwerfungen auf Grund des neuen Systems werden aber (egal bei welchem Hebesatz) bleiben und sind dem BVerfG-Urteil und der Ländergesetze geschuldet.

Wichtig ist auch, dass wir die relevanten Daten vom Finanzamt bekommen, die die Bürger vorher über ihre Grundsteuererklärungen abgegeben haben. Das Finanzamt hat daraufhin an jeden die „Messbetragsbescheide“ versandt.

Bei Fragen zu diesen Berechnungsgrundlagen/ Bescheiden (sog. Äquivalenzbeträge bzw. Grundsteuerwert sowie -messbetrag, Flächen, Grundstücke, etc.) sind die Finanzämter zuständig. Auf diesen Grunddaten/Bescheiden basiert der kommunale Steuerbescheid.

Wenn es um Fragen zur eigentlichen Zahlung und Abschläge geht, ist das örtliche Steueramt der VG Volkach der richtige Ansprechpartner.