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Bundestagswahl 2025 Infos zur Briefwahl

Wahlbenachrichtigungen werden spätestens zum 02.02.2025 zugestellt

Die Bundestagswahl findet bekanntlich am 23. Februar 2025 statt. Das Wahlamt der VG Volkach teilt mit, dass die Wahlbenachrichtigungen spätestens zum 02.02.2025 zugestellt werden. „Wir verstehen das große Informationsbedürfnis der Wählerinnen und Wähler, schließlich haben wir alle bei dieser Bundestagswahl weniger Zeit zur Verfügung“, erläutert die zuständige Wahlsachbearbeiterin Laura Schymura mit Blick auf das organisatorische, bundesweite Prozedere im Hintergrund. „Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Weitere Informationen hierzu veröffentlichen wir schnellstmöglich.“

Die Wahlsachbearbeiterin der VG fügt hinzu, dass der Versand der Briefwahlunterlagen – aufgrund der Lieferung der Stimmzettel – voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 erfolgen könne. Hintergrund sei, dass bis Ende Januar noch Entscheidungen hinsichtlich der Kreiswahlvorschläge getroffen werden können.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Informationen für Wahlberechtigte in der Verwaltungsgemeinschaft Volkach – Thema Beantragung von Briefwahlunterlagen

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als vorgezogene Neuwahl statt. Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Volkach informiert über die Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Wie beantragt man Briefwahlunterlagen? Dies ist auf vier unterschiedlichen Wegen möglich:

 

Wichtig: Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den damit verbundenen verkürzten Fristen, erhält das Wahlamt der VG Volkach die Stimmzettel erst kurz vor der Wahl. Die beantragten Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 verschickt werden, unabhängig davon wie früh der Antrag gestellt wird. Die Mitarbeitenden bitten daher im Vorfeld von Anfragen bei der Gemeinde abzusehen. 

„Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verkürzten Fristen eine persönliche Aushändigung von Briefwahlunterlagen einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand darstellt und gegebenenfalls nicht gewährleistet werden kann. Wir bitten Sie deshalb zwischen dem 10. und 14.02.2025 auf eine persönliche Vorsprache im Wahlamt ohne triftigen Grund zu verzichten. Ein triftiger Grund liegt beispielsweise nicht vor, wenn Sie eine verzögerte Zustellung der Briefwahlunterlagen erwarten bzw. befürchten“, erläutert die zuständige Wahl-Sachbearbeiterin Laura Schymura.

Zudem gilt es zu bedenken, dass ab dem 18.02.2025 eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr garantiert werden könne. Der Wahlschein kann dann nur noch persönlich (oder mit Vollmacht) im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Volkach beantragt und ausgehändigt werden. Das Wahlamt ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung eines Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass man ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann. „Falls Sie die beantragten Wahlunterlagen bis zum 14.02.2025 nicht erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Volkach“, so die Wahl-Sachbearbeiterin abschließend.