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Volkacher Rathaus baut digitales Angebot weiter aus

Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach übergibt Förderbescheid

Im Volkacher Rathaus herrschte große Freude, als Ministerin Judith Gerlach – in digitaler Form, auch Corona-bedingt – den Förderbescheid an Bürgermeister Heiko Bäuerlein und den Geschäftsstellenleiter Gerhard Wagenhäuser übergab. Foto: K. Eden/Stadt Volkach

Die digitale Verwaltung macht einen weiteren Schritt nach vorne. Auch die Verwaltungsgemeinschaft Volkach mit Nordheim a. Main, Sommerach und Stadt Volkach wird weiter zum „Digitalen Rathaus“ ausgebaut. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach übergab einen Förderbescheid in Höhe von über 9.100 Euro mit dessen Hilfe Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung erweitert werden.  

„Wir freuen uns sehr über diesen Förderbescheid, zeigt er doch, dass wir auf dem richtigen digitalen Weg für die Verwaltungsgemeinschaft sind“, betont Volkachs Erster Bürgermeister Heiko Bäuerlein. Schon seit Jahren könnten die Bürger/Innen mit der Maus ins Rathaus und sich im virtuellen Bürgerbüro schnell und unkompliziert der Serviceleistungen bedienen. 

„Wir bauen dieses Angebot kontinuierlich aus“, erläutert Geschäftsstellenleiter Gerhard Wagenhäuser und fügt hinzu, dass mithilfe des Geldes ein Software-Programm gekauft wird, mit dem künftig das Reservieren und Anmelden von Plätzen in den städtischen und freien Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Volkach und deren Stadtteilen sowie in der Gemeinde Nordheim am Main sowie weitere Verwaltungsleistungen aus dem Standesamt (Anforderung von Urkunden) möglich sein werden.

„Dabei wird die unkomplizierte Anmeldung an einer der KiTas die Eltern sicherlich freuen“, sind sich Bürgermeister Heiko Bäuerlein und Geschäftsstellenleiter Gerhard Wagenhäuser einig. 

Ministerin Gerlach betonte: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren - einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Couch oder per App von unterwegs. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder die Anmeldung eines Gewerbes müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Der Bürger erwartet zu Recht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt mit ihren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger.“ 

Die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ trat am 1. Oktober 2019 in Kraft. Für das neue Förderprogramm stehen 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können nun im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern