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Corona-Vorsorge im Landkreis Kitzingen - es gelten neue Verordnungen!

Vorsorge-Maßnahmen für Volkach auf einem Blick!

(Grafik Atelier ZUDEM)

Die Bayerische Corona-Ampel ist für den Landkreis Kitzingen inzwischen auf "dunkelrot" gesprungen: Dies bedeutet für alle Bürger und Gäste im Landkreis sowie für die Volkacher BürgerInnen und Besucher folgende Dinge sind verpflichtend zu beachten:

 

  • Maskengebot in der Altstadt von Volkach (ab Dienstag, 27. Oktober 2020). D. h. wenn es zu eng wird und ein ausreichender Abstand nicht mehr eingehalten werden kann, gilt die Empfehlung einen Mund-Nasen-Schutz auch im öffentlichen Raum zu tragen. 
     
  • Sperrstunde um 21 Uhr in der Gastronomie; ab 21 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden und auf öffentlichen Plätzen besteht ab 21 Uhr ein Alkoholverbot. 
     
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen, auf privat genutzten Grundstücken und auch in der Gastronomie.

Das Landratsamt Kitzingen informiert stetig aktuell über die Entwicklung im Landkreis Kitzingen. Bitte lesen Sie hier weiter:

 

https://www.kitzingen.de/buergerservice/aktuelles/aktuelles-2020/uebersichtsseite-corona/