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Bürgersteige von Laub, Gras und Unkraut befreien

Reinigungspflicht der Gehwege gilt während des ganzen Jahres

Für die einen ist es ein echtes Anliegen, für die andere eine lästige Pflicht, die erledigt werden muss, möchte man keine Post vom Ordnungsamt bekommen: Die regelmäßige Reinigung der Bürgersteige.

Auch in Volkach gilt diese Verordnung („Kehrwoche“), wie in den meisten Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger. Die Alternative wäre eine Gebührensatzung für die Durchführung der Straßenreinigung seitens der Kommune. Von den Bürgern müssten dann pro laufenden Meter Straßenfront Gebühren erhoben werden.

Dabei geht es nicht nur darum, im Winter die Gehwege von Schnee und Eis zu räumen, sondern auch in den anderen Jahreszeiten müssen sich die Grundstückseigentümer darum kümmern, dass die Gehwege frei von Laub, Gras und Unkraut sowie Moos sind, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft weist zudem darauf hin, dass insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen sind, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen. Auch die Stadt als Grundeigentümer kümmert sich um die Räum-/Kehrpflicht bei ihren eigenen Objekten, wie alle anderen Eigentümer auch.

Volkachs Erster Bürgermeister Heiko Bäuerlein erläutert, dass es nicht nur um das optisch „saubere“ Erscheinungsbild gehe, sondern vor allem um die Sicherheit und dem Erhalt der Straßen, Kanäle und Gehwege: „Ich danke allen BürgerInnen, die mit gutem Beispiel beim Kehren und Räumen vorangehen. Sie ersparen uns so den Verwaltungsaufwand und den BewohnerInnen die Reinigungsgebühren. Ich möchte gleichzeitig noch einmal an die Einhaltung der Reinigungspflicht der Gehwege während des ganzen Jahres und nicht nur zur Winterzeit erinnern.“


(Veröffentlicht: 22.02.2021 / Foto & Text: Katja Eden)