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Bedeutsames Ehrenamt

Volkachs Erster Bürgermeister Heiko Bäuerlein vereidigt drei neue Feldgeschworene

Foto: K. Eden/Stadt Volkach

Premiere im Volkacher Rathaus: Erster Bürgermeister Heiko Bäuerlein vereidigt drei neue Feldgeschworene. Corona bedingt war die Vereidigung, die normalerweise am Feldgeschworenentag durch Landrätin Tamara Bischof vorgenommen wird, ausgefallen. 

In einer Feierstunde im Rathaus hob Bürgermeister Heiko Bäuerlein auf die Bedeutung des ältesten, noch erhaltenen Ehrenamtes der kommunalen Selbstverwaltung ab. Schon im Volkacher Salbuch sei die Vereidigung von Feldgeschworenen dargestellt – und dies im Jahr 1504! „Damals wie heute gilt, Feldgeschworene müssen integre Persönlichkeiten sein“, sagte Bürgermeister Heiko Bäuerlein, der die Neu-Siebener vor ihrer Vereidigung belehrte die Gesetze zu achten und vor allem das Siebener-Geheimnis zu wahren. „Dieses Amt übernehmen Sie jetzt auf Lebenszeit und tragen eine hohe Verantwortung. Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und danke Ihnen gleichzeitig für die Übernahme der Aufgaben wie Sicherung der Grenzeinhaltung oder der Grenzsteinsetzung.“ Nach der Vereidigung der drei Neu-Siebener Stefan Götz (Gaibach), Thomas Lösch (Gaibach) und Felix Höhn (Köhler) gratulierte auch der langjährige Obmann und Vorsitzende des Feldgeschworenenverbandes Kitzingen, Franz Heilmann. 

Die neuen Feldgeschworenen treten dabei in die Fußstapfen von Vater oder Großvater, freuen sich sehr auf ihr ehrenamtliches Amt mit vielen interessanten und spannenden Aufgaben. 

Feldgeschworenen sind aus den alten Mark- und Feldgerichten hervorgegangen, die in den fränkischen Landesteilen schon seit Jahrhunderten bestanden und hohes Ansehen genossen. Aufgabe der Feldgerichte war es, in Grenzangelegenheiten Schiedssprüche zu fällen. 

Auch heute noch wirken die Siebener regelmäßig bei der Abmarkung mit, indem sie die staatlichen Vermessungsbehörden bei Grundstücksvermessungen unterstützen. Darüber hinaus haben Feldgeschworene in einem gesetzlich festgelegten Rahmen eigene Abmarkungsbefugnisse. Auch für Privatbürger dürfen sie einmal gesetzte Grenzzeichen suchen, aufdecken sowie sichern und höher- bzw. tiefersetzen, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt. Wenn die ursprüngliche Lage der Grenzpunkte auf Grund der Siebenerzeichen oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststeht, dürfen sie in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit Grenzzeichen aufrichten und wieder einbringen.