Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom 16. Dezember verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen betroffen. Bund und Länder haben am 5. Januar 2021 die Verlängerung der Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 beschlossen.
Bis zum 31. Januar 2021 gilt Folgendes:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich untersagt.
Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:
Wir appellieren an die Eltern, dass eine Notbetreuung zum Schutz der Beschäftigten und auch der eigenen Familie tatsächlich nur dann in Anspruch genommen werden sollte, wenn dies unbedingt notwendig ist.
Als Nachweis des Bedarfs reicht eine formlose Erklärung gegenüber der KiTa aus.
Die Notbetreuung kann ferner nur dann in Anspruch genommen werden, wenn
Bitte beachten Sie die derzeitigen Vorgaben und Besuchsverbote, die aktuellen Quarantänebeschränkungen bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten und die Hygieneregeln der jeweiligen Einrichtung.